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Warum ist die klinische Strategie bei der Medizinprodukteentwicklung so wichtig?

 Bei medXteam stehen klinische Daten im Mittelpunkt. In diesem Kontext führen wir als CRO nicht nur klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß MDR und ISO 14155 durch, sondern bieten auch sämtliche weiteren Möglichkeiten und Formen der Datenerhebung und Produktzulassung sowie Marktüberwachung an. Schon ganz am Anfang einer Produktidee, aber auch in Bezug auf den MDR-Transfer von Bestandsprodukten, spielt die klinische Strategie eine wesentliche Rolle. Sie ebnet nicht nur den Weg für die Erhebung und Bewertung der erforderlichen klinischen Daten, sondern ist auch die Basis für Zeit- und Kostenplanungen. Auf genau diese elementare Rolle geht nun dieser Blogbeitrag ein: Was ist die klinische Strategie und warum ist sie so entscheidend?

Abkürzungen

MDR            Medical Device Regulation; EU-Verordnung 2017/745

PMCF           Post-Market Clinical Follow-up, klinische Nachbeobachtung

CEP             Clinical Evaluation Plan

CDP            Clinical Development Plan

Zugrundeliegende Regularien

EU-Verordnung 2017/745 (MDR)

1. Einleitung

Die Entwicklung eines neuen Produkts oder der MDR-Transfer eines Bestandsprodukts stellt Hersteller von Medizinprodukten vor umfangreiche Herausforderungen. Eine davon ist die frühzeitige Entwicklung einer klinischen Strategie. Die MDR verlangt in Anhang XIV explizit die Erstellung eines klinischen Entwicklungsplans. Dieser Plan soll alle Phasen von der Idee bis zur Markteinführung und darüber hinaus abdecken, einschließlich explorativer Studien, Durchführbarkeitsstudien, Pilotstudien, Bestätigungsstudien wie pivotaler klinischer Prüfungen und der klinischen Überwachung nach dem Inverkehrbringen. Die Definition von Etappenzielen und die Beschreibung möglicher Akzeptanzkriterien sind dabei wesentliche Bestandteile.

Die Bedeutung einer solchen klinischen Strategie lässt sich auf mehrere Schlüsselfaktoren zurückführen. Einerseits ermöglicht sie eine klare Strukturierung und Planung des Entwicklungsprozesses. Durch die frühzeitige Festlegung von Zielen und Kriterien können Entwicklungszeit und -kosten effizient gesteuert und potenzielle Risiken minimiert werden. Andererseits dient die klinische Strategie nicht nur der Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern auch der Sicherstellung, dass das Produkt später den Patienten den größtmöglichen Nutzen bringen wird. Sie unterstützt Hersteller dabei, frühzeitig evidenzbasierte Entscheidungen zu treffen und das Produkt im Hinblick auf seine klinische Leistung, Sicherheit und seinen Nutzen einordnen zu können.

Zusätzlich liefert die klinische Strategie wertvollen Input für das Risikomanagement. Ein wesentlicher Teil der Strategie umfasst die Durchführung einer umfassenden Literaturrecherche, um bestehendes Wissen über ähnliche Produkte oder Technologien zu integrieren und frühzeitig potenzielle Risiken zu identifizieren. Diese Informationen sind entscheidend, um Risiken zu bewerten, zu steuern und letztendlich zu minimieren.

Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, wird nun im Folgenden beschrieben.

2. Produktidee, Entwicklungsbeginn oder Neuanfang mit der MDR

Egal, ob es sich um ein neues Produkt handelt, eine Idee zu einem neuen Produkt geboren wurde oder das Bestandsprodukt an die MDR-Anforderungen angepasst werden muss, es ist immer zu prüfen, welche Daten und klinischen Daten für die Erstellung der initialen klinischen Bewertung benötigt werden. Wurde diese erstellt, so ist sie dann regelmäßig zu aktualisieren, im Bereich der klinischen Nachbeobachtung (Post-Market Clinical Follow-up, PMCF) sind klinische Daten zu erheben. Darüber hinaus ist im Plan zur klinischen Bewertung (Clinical Evaluation Plan, CEP) ein sogenannter klinischer Entwicklungsplan (Clinical Development Plan, CDP) zu erstellen, der im Grunde eben genau das, nämlich welche Daten benötigt werden und erhoben werden müssen, enthält. Um das nun festlegen zu können, wird eine klinische Strategie benötigt.

2.1 Was ist die klinische Strategie?

Die klinische Strategie ist ein umfassender, systematischer Ansatz, der die Identifikation, Sammlung, Analyse und Aktualisierung von klinischen Daten über den gesamten Lebenszyklus eines Medizinprodukts hinweg steuert. Sie dient dazu, die Sicherheit, Wirksamkeit und Leistung des Produkts zu bewerten und zu dokumentieren, sowohl bei der initialen Entwicklung als auch bei der Anpassung an regulatorische Anforderungen wie die der Medizinprodukteverordnung (MDR). Kernstück der klinischen Strategie ist die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer initialen klinischen Bewertung. Diese Bewertung erfordert eine sorgfältige Prüfung, welche spezifischen Daten und klinischen Beweise benötigt werden, um den Nutzen und die Risiken des Produkts zu belegen.

Die klinische Strategie bildet die Basis für den Clinical Evaluation Plan (CEP), der einen Clinical Development Plan (CDP) beinhaltet. Diser CDP definiert detailliert, welche Daten und klinischen Nachweise für die Erstellung der klinischen Bewertung erforderlich sind und wie diese erhoben werden sollen. Dies umfasst sowohl die Planung und Durchführung von Studien vor der Markteinführung (wie First-in-man-Studien, Durchführbarkeitsstudien, Pilotstudien und pivotale klinische Prüfungen) als auch die fortlaufende Sammlung von Daten nach der Markteinführung durch Post-Market Clinical Follow-up (PMCF) Maßnahmen.

Die klinische Strategie ist somit die Grundlage für die kontinuierliche Erhebung von (klinischen) Daten über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Durch die frühzeitige und systematische Planung klinischer Daten und Bewertungen hilft die klinische Strategie, Risiken zu minimieren, Entwicklungseffizienz zu steigern, bestehende Lücken (Gaps) aufzuzeigen und letztendlich die Markteinführung oder den MDR-Transfer von Medizinprodukten zu beschleunigen.

2.2 Aufbau einer klinischen Strategie

Die Entwicklung einer klinischen Strategie stellt einen vielschichtigen und unverzichtbaren Vorgang dar, der weitreichende Bereiche umfasst und tiefgehend in die Planung sowie Umsetzung der Entwicklung und Beurteilung von Medizinprodukten eingebettet ist. Nachfolgend werden die methodische Strukturierung und die Inhalte einer solchen Strategie ausführlich erörtert. Die klinische Strategie ist ein umfassendes Konzept, das diverse Aspekte abdeckt, um letztlich fundierte Schlussfolgerungen bezüglich des Produkts zu ermöglichen.

2.2.1  Produktbeschreibung mit Zweckbestimmung

Zu Beginn der klinischen Strategie steht die detaillierte Produktbeschreibung. Diese umfasst die Zweckbestimmung des Produkts, einschließlich der technischen Merkmale sowie der vorgesehenen Indikationen und Kontraindikationen. Darüber hinaus werden die Zielgruppen, also Patienten und Anwender, definiert. Diese erste Einordnung ist grundlegend, um das Produkt im medizinischen Kontext richtig zu positionieren und bildet die Basis für alle weiteren Schritte.

2.2.2 Spezifischer Entwicklungsprozess

Anschließend wird der spezifische Entwicklungsprozess für das Produkt aufgezeigt. Hierbei werden die relevanten Leistungs- und Sicherheitsbestimmungen gemäß Anhang I der MDR berücksichtigt. Somit findet eine weitere Einordnung des Produktes statt, um dann die richtigen Schlüsse für das weitere Vorgehen daraus fundiert ziehen zu können.

2.2.3 Dokumente und Nachweise

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der klinischen Strategie ist die Definition der zu erstellenden Dokumente und der benötigten Nachweise gemäß Anhang II und III der MDR für die technische Dokumentation des Produktes. Diese Dokumente umfassen insbesondere die notwendigen Dokumente und Testverfahren zur Verifizierung und Validierung des Produktes, da dies ggf. für die Entscheidung für die richtige Route der klinischen Bewertung von Bedeutung ist.

2.2.4 Bestimmung ähnlicher Produkte

Ein wichtiger Schritt innerhalb der klinischen Strategie ist die Bestimmung ähnlicher oder gegebenenfalls sogar äquivalenter Produkte. Diese Analyse ermöglicht es, bereits vorhandenes Wissen und Daten zu nutzen, um die Entwicklung und Bewertung des eigenen Produkts zu unterstützen. Durch den Vergleich mit ähnlichen Produkten oder Anwendungen im selben Anwendungsgebiet lässt sich besser abschätzen, welche klinischen Daten bereits vorhanden oder erforderlich sind und wie diese am besten erhoben werden können.

2.2.5 Literatur- und Sicherheitsdatenbankensuche

Die klinische Strategie umfasst dann natürlich eine Literatursuche sowie die Suche in Sicherheitsdatenbanken nach ähnlichen oder äquivalenten Produkten. Diese Recherche dient dazu, den aktuellen Stand der Technik (State of the Art) zu erfassen und sicherzustellen, dass alle relevanten klinischen Daten und Informationen über Sicherheitsaspekte und über ähnliche Anwendungen, das Anwendungsgebiet des Medizinprodukts etc. berücksichtigt werden.

2.2.6 Einordnung des Produktes in den Anwendungskontext

Die gezielte Einordnung des Produkts in seinen Anwendungskontext baut auf den Erkenntnissen auf, die aus den vorangegangenen Schritten gewonnen wurden. Insbesondere die umfassende Literatursuche leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Durch die Analyse vorhandener Daten zu ähnlichen oder äquivalenten Produkten und die Bewertung des aktuellen Stands der Technik können wichtige Einblicke in die praktischen Anwendungsbedingungen und die Bedürfnisse der Zielgruppe gewonnen werden.

Durch die Integration dieser vielfältigen Informationen wird die Einordnung des Produktes in den Anwendungskontext möglich. Diese berücksichtigt nicht nur die theoretische Zweckbestimmung des Produkts, sondern reflektiert auch dessen Einsatz in realen klinischen oder häuslichen Umgebungen. So kann eine realitätsnahe Einschätzung der Produktleistung unter typischen Anwendungsbedingungen erfolgen, was wiederum die Produktentwicklung und -bewertung optimiert.

2.3 Schlussfolgerungen aus der klinischen Strategie

Die sorgfältige Entwicklung einer klinischen Strategie für Medizinprodukte bringt weitreichende Schlussfolgerungen mit sich, die für die Ausrichtung des Produkts und dessen explizite Strategie entscheidend sind. Diese Schlussfolgerungen bieten nicht nur einen Leitfaden für die klinische Bewertung und den Entwicklungsprozess, sondern tragen auch dazu bei, das Produkt optimal auf den Markt und die Anwendung oder auf den MDR-Transfer vorzubereiten.

2.3.1 Fundament für die Route der klinischen Bewertung

Die klinische Strategie legt das Fundament für die Route der klinischen Bewertung und richtet die Planung des Entwicklungsprozesses strategisch aus. Hierbei sind drei Wege möglich:

1. Klinische Bewertung über eigene klinische Daten

Die Entscheidung für die Durchführung eigener klinischer Prüfungen ist dann notwendig, wenn keine alternativen Wege über Leistungsdaten oder Daten zu Äquivalenzprodukten gangbar sind, oder wenn das Produkt innovative klinische Claims aufweist, die eindeutig mit klinischen Daten untermauert werden müssen. Dieser Ansatz ist oft mit höheren Kosten und einem längeren Zeitrahmen verbunden.

2. Leistungs-/Verifizierungsdaten (MDR Art. 61(10))

Das Heranziehen von Verifizierungs- und Leistungsdaten sowie zusätzlicher Literatur zu ähnlichen Produkten ist eine weitere mögliche Route immer dann, wenn der direkte Nachweis der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen auf Basis klinischer Daten für ungeeignet erachtet wird. Dieser Ansatz ist in der Regel zeit- und kosteneffizient, erfordert jedoch eine fundierte Begründung, warum er als angemessen betrachtet wird.

3. Daten zu Äquivalenzprodukten

Die Nutzung von Daten zu Äquivalenzprodukten ist eine weitere Möglichkeit, vorausgesetzt, es existieren solche Produkte und es liegen klinische Daten zu diesen vor. Diese Route war lange der Goldstandard der klinischen Bewertung. Durch die gestiegenen MDR-Anforderungen insbesondere an

  • implantierbare Klasse IIb und
  • alle Klasse III Produkte

sowie gestiegenen Anforderungen an den Äquivalenznachweis z. B. für Software findet diese kaum noch statt. Sollte dieser Weg dennoch möglich sein, kann damit natürlich die Notwendigkeit eigener klinischer Daten umgangen werden, was  potenziell den Entwicklungsprozess natürlich beschleunigt.

2.3.2 Aufdeckung weiterer Risiken und Nebenwirkungen

Die umfassende Sammlung und Analyse von Daten im Rahmen der klinischen Strategie hilft, weitere, bislang unbekannte Risiken und Nebenwirkungen, zu identifizieren. Diese Erkenntnisse sind auch von großem Wert für das Risikomanagement und ermöglichen eine präzisere Bewertung alternativer Anwendungen des Produkts. Durch das frühzeitige Erkennen von potenziellen Risiken können Maßnahmen zur Risikominimierung implementiert und die Sicherheit des Produkts für die Anwender und Patienten maximiert werden.

2.3.3 Identifikation und Schließung von Lücken in klinischen Daten

Ein weiterer kritischer Aspekt der klinischen Strategie ist die Identifikation möglicher Lücken in Bezug auf die erforderlichen klinischen Daten. Die frühzeitige Erkennung solcher Defizite ermöglicht es, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um diese Lücken adäquat zu schließen. Dies kann durch zusätzliche eigene Datenerhebungen (z. B. Planung einer klinischen Prüfung, da ein klinischer Claim sich bisher nicht über klinische Daten belegen lässt), die Sammlung von Post-Market- oder PMCF-Daten oder die erneute Analyse bestehender Daten erfolgen.

3. Literatursuche für die klinische Strategie

Die Literatursuche als Kernpunkt der klinischen Strategie erleichtert auf der einen Seite die Einordnung des Produktes in sein Anwendungsgebiet. Sie führt außerdem zur Identifizierung von potenziellen Risiken und hilft bei der Entwicklung von Strategien zur Risikominderung. Sie unterstützt letztendlich die Formulierung einer langfristigen klinischen Strategie und Entwicklungsstrategie, die auf genau den damit erhobenen Daten basiert.

Der Prozess der Literatursuche erfolgt in mehreren Schritten:

Abb. 1: Prozess der Literatursuche

Definieren der Suchstrategie: Der erste Schritt ist die sorgfältige Planung der Suchstrategie. Dabei werden relevante Schlüsselwörter und Suchbegriffe festgelegt, die den Rahmen der Recherche bilden.

Auswahl der richtigen Datenbanken: Aufgrund der Fülle an Informationen ist die Wahl der richtigen Datenbanken entscheidend. Jede Datenbank hat ihre eigenen Stärken und Spezialisierungen, die berücksichtigt werden müssen.

Durchführung der Suche: Unter Anwendung der definierten Schlüsselwörter werden die Datenbanken systematisch durchforstet. Diese Phase erfordert Geduld und Sorgfalt, um sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen übersehen werden.

Analyse und Auswahl der Daten: Nach der Sammlung der Informationen erfolgt die kritische Bewertung der Ergebnisse. Hierbei werden die relevantesten und fundiertesten Studien und Berichte ausgewählt, die zur Beantwortung der Fragestellung beitragen.

Die Analyse von "State of the Art" Daten, welche für die klinische Strategie benötigt werden, erfasst den aktuellen Stand der Technik.

Die Literaturrecherche umfasst vier Schritte:

Abb. 2: Literatursuche Schritt für Schritt

Abb. 2: Literatursuche Schritt für Schritt

4. Schlussfolgerung

Die Entwicklung und Umsetzung einer klinischen Strategie für Medizinprodukte ist ein entscheidender Schritt, der weit über die bloße Erfüllung regulatorischer Anforderungen hinausgeht. Sie bietet ein strukturiertes Vorgehen, um die Sicherheit, Wirksamkeit und Leistung eines Produkts systematisch zu bewerten und zu dokumentieren. Dieser Prozess trägt maßgeblich dazu bei, das Produkt optimal auf die Bedürfnisse der Anwender und Patienten abzustimmen und gleichzeitig den regulatorischen Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

Durch die detaillierte Planung und Analyse, die eine klinische Strategie erfordert, können Entwickler und Hersteller von Medizinprodukten fundierte Entscheidungen treffen, die den gesamten Lebenszyklus des Produkts beeinflussen. Von der initialen Produktkonzeption über die Markteinführung bis hin zur Nachmarktbeobachtung ermöglicht die Strategie eine fortlaufende Bewertung und Anpassung des Produkts an sich ändernde klinische und regulatorische Anforderungen. Und das sowohl für neue Entwicklungen und Produktideen als auch für den MDR-Transfer eines Bestandsprodukts.

Die Wahl der Route für die klinische Bewertung, sei es durch eigene klinische Daten, Leistungsdaten oder Daten zu Äquivalenzprodukten, legt das Fundament für den Entwicklungsprozess und bestimmt maßgeblich den Zeit- und Kostenaufwand. Darüber hinaus ermöglichen die systematische Aufdeckung und Bewertung von Risiken und Nebenwirkungen sowie die Identifikation und Schließung von Lücken in den klinischen Daten eine kontinuierliche Verbesserung des Produkts und seiner (geplanten) Anwendung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Erstellung und Umsetzung einer klinischen Strategie nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit ist, sondern auch eine Chance darstellt, Medizinprodukte zu optimieren und deren Erfolg im Markt zu sichern. Sie fördert eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem Produkt und dessen Anwendungskontext, verbessert die Qualität und Sicherheit für die Endnutzer und Patienten und unterstützt eine effiziente Produktentwicklung. In einer Branche, die von Innovationen und stetigem Wandel geprägt ist, bildet die klinische Strategie somit einen zentralen Pfeiler für den langfristigen Erfolg von Medizinprodukten.

5. Wie wir Ihnen helfen können

Als CRO unterstützen wir Sie über den gesamten Prozess der Generierung und Bewertung klinischer Daten und bei der Zulassung und Marktüberwachung Ihres Produkts. Und dabei beginnen wir mit der klinischen Strategie!

Im Falle von klinischen Prüfungen überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob überhaupt und wenn ja welche klinische Prüfung unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Anforderungen durchgeführt werden muss. Das klären wir im Rahmen der Pre-Study Phase: In 3 Schritten ermitteln wir die richtige und kosteneffiziente Strategie in Bezug auf die in Ihrem Fall erforderliche klinische Datenerhebung.

Wenn eine klinische Prüfung durchgeführt werden soll, müssen zuvor grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt sein. Die Daten aus der klinischen Prüfung münden dann in die klinische Bewertung, die wiederum die Basis für Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)-Aktivitäten (ggf. einschließlich einer PMCF-Studie) darstellt.

Außerdem benötigen alle Hersteller von Medizinprodukten ein Qualitätsmanagement system (QMS), auch bei der Entwicklung von Produkten der Klasse I.

Wir unterstützen Sie während Ihres kompletten Vorhabens mit Ihrem Medizinprodukt, beginnend bei einer kostenlosen Erstberatung, Hilfe bei der Einführung eines QM Systems, Studienplanung und Durchführung bis hin zur Technischen Dokumentation - immer mit primärem Bezug auf die klinischen Daten zum Produkt: von Anfang an bis zum Ende.

Haben Sie jetzt schon erste Fragen?

Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie hier: kostenlose Erstberatung 

Von Daten zu Erkenntnissen: Trendberichte und die Anforderungen der MDR

Bei medXteam stehen klinische Daten im Mittelpunkt. In diesem Kontext führen wir als CRO nicht nur klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß MDR und ISO 14155 durch, sondern bieten auch sämtliche weiteren Möglichkeiten und Formen der Datenerhebung an. Hier kommt nun auch das Thema Trends gemäß Artikel 88 der MDR ins Spiel: Auch hierfür sind Daten zu erheben und auszuwerten. Genau darum geht es in diesem Blogbeitrag. 

Abkürzungen

MDR               Medical Device Regulation; EU-Verordnung 2017/745
PMS                Post-Market-Surveillance

Zugrundeliegende Regularien

EU-Verordnung 2017/745 (MDR)

1. Einleitung

In der Welt der Medizinprodukte steht die Sicherheit und Wirksamkeit an erster Stelle, sodass es von entscheidender Bedeutung ist, Trends frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Ein Trendbericht gemäß Artikel 88 der Medical Device Regulation (MDR) kann erforderlich sein, wenn statistisch signifikante negative Trends in den erhobenen Daten festgestellt werden. Sofern das in Artikel 88 der MDR definierte Kriterium erfüllt ist, sind Hersteller von Medizinprodukten verpflichtet, regelmäßig Trendberichte zu erstellen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Risiken zu minimieren und die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

2. Trendberichte

2.1 Was ist ein Trendbericht?

Ein Trendbericht kann ein Bestandteil des Post-Market-Surveillance (PMS)-Berichts sein. Der PMS-Plan und der PMS-Bericht basieren auf den Artikeln 84 und 85 der MDR.
Der Trendbericht ist ein Instrument zur frühzeitigen Identifizierung von Trends und Entwicklungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten. Dieser Bericht dient dazu, potenzielle Risiken oder Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem Medizinprodukt zu erkennen und zu bewerten. Gemäß Artikel 88 der MDR wird ein Trendbericht erforderlich, wenn ein statistisch signifikanter Anstieg der Häufigkeit oder des Schweregrads nicht schwerwiegender Zwischenfälle oder erwarteter Nebenwirkungen festgestellt wird, die einen Einfluss auf die Nutzen-Risiko-Analyse haben könnten und zu Risiken für die Gesundheit oder Sicherheit von Patienten, Anwendern oder anderen Personen führen oder führen könnten, die im Hinblick auf den beabsichtigten Nutzen nicht akzeptabel sind.

2.2 Bedeutung von Trendberichten

Trendberichte sind aus mehreren Gründen für die Hersteller von Medizinprodukten von entscheidender Bedeutung:

  • Frühzeitige Identifizierung von Risiken: Durch die regelmäßige Analyse von Trends können potenzielle Risiken oder Sicherheitsbedenken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
  • Informierte Entscheidungsfindung: Hersteller können auf Grundlage von Trendberichten fundierte Entscheidungen treffen, sowohl in Bezug auf die Produktentwicklung als auch auf die laufende Überwachung bereits auf dem Markt befindlicher Produkte.
  • Einhaltung gesetzlicher Anforderungen: Artikel 88 der MDR macht die Erstellung von Trendberichten zur gesetzlichen Anforderung. Die Einhaltung dieser Bestimmung ist daher für Hersteller unerlässlich, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und die Marktzulassung für ihre Produkte aufrechtzuerhalten.

3. Umsetzung von Trendberichten gemäß Artikel 88 der MDR

Die Umsetzung von Trendberichten gemäß Artikel 88 der MDR erfordert eine strukturierte und systematische Vorgehensweise.

3.1 Datenanalyse

Im Rahmen der Datenanalyse werden die erhobenen Daten hinsichtlich ihrer Entwicklung im zeitlichen Verlauf unter Anwendung eines geeigneten statistischen Verfahrens ausgewertet. Dabei werden u.a. die folgenden Punkte berücksichtigt:

3.2 Datensammlung und -Analyse

Hersteller müssen kontinuierlich Daten sammeln und analysieren, die relevante Trends und Entwicklungen in Bezug auf ihre Produkte widerspiegeln. Dies kann die Auswertung von klinischen Studien, Rückmeldungen von Anwendern, Post-Market-Surveillance-Daten und regulatorischen Updates umfassen.

    • Die erhobenen Daten werden ausgewertet und zunächst auf einen statistisch signifikanten Anstieg hinsichtlich der Häufigkeit oder des Schweregrads überprüft, um zu evaluieren, ob eine weitere Analyse des Trends sowie ein resultierender Trendbericht erforderlich sind.
    • Von statistischer Signifikanz spricht man, wenn ein beobachteter Effekt oder Unterschied in Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf Zufall zurückzuführen ist, sondern auf einen tatsächlichen Zusammenhang oder Unterschied zwischen den untersuchten Variablen hinweist. Dies wird typischerweise durch einen p-Wert ausgedrückt, wobei ein p-Wert, der kleiner als das festgelegte Signifikanzniveau ist, darauf hinweist, dass die beobachteten Ergebnisse statistisch signifikant sind.
    • Bei einem beobachteten Trend in den Daten kann aber muss es sich nicht um einen kausalen Zusammenhang zur Anwendung des evaluierten Produkts handeln. Das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs wird im weiteren Verlauf der Evaluierung eines signifikanten Trends überprüft.
    • Es wird ein Trend ermittelt, indem die Daten der einzelnen Erhebungszeitpunkte ausgewertet und somit die Entwicklung im zeitlichen Verlauf näher analysiert wird.
    • Dazu können verschiedene statistische Verfahren Anwendung finden, um die erhobenen Daten im zeitlichen Verlauf auszuwerten und hinreichend auf statistische Signifikanz zu überprüfen.
      Welches statistische Verfahren sich im konkreten Fall eignet, ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u.a. die Art der erhobenen Daten, die Größe und Struktur der Stichprobe sowie die zugrunde liegenden Annahmen über die Verteilung der Daten.
    • Im Rahmen der Datenanalyse erfolgt auch die grafische Darstellung von Trends mithilfe von Diagrammen oder Grafiken als ein effektives Mittel, um komplexe statistische Ergebnisse verständlicher und anschaulicher dazustellen.

3.3 Dokumentation

Die Ergebnisse der Datenanalyse müssen in Form von Trendberichten als Teil der Post-Market-Surveillance-Berichte oder separat dokumentiert werden. Diese Ergebnisberichte sollten klar strukturiert sein und relevante Informationen zu identifizierten Trends, deren Ursachenanalyse und potenziellen Auswirkungen sowie den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominderung enthalten:

  • Beschreibung des Trends:
    Eine klare Beschreibung des identifizierten Trends einschließlich seiner potenziellen Auswirkungen auf die Sicherheit und Leistung des Medizinprodukts.
  • Ursachenanalyse:
    Eine Analyse der Ursachen oder Faktoren, die zur Entwicklung des Trends beitragen könnten, einschließlich möglicher technischer, klinischer oder regulatorischer Aspekte.
  • Bewertung der Auswirkungen:
    Eine Bewertung der möglichen Auswirkungen des Trends auf die Sicherheit und Leistung des Medizinprodukts sowie auf die Benutzer und Patienten.
  • Vorgeschlagene Maßnahmen:
    Vorschläge für geeignete Maßnahmen, um potenzielle Risiken zu minimieren oder zu beseitigen, einschließlich Aktualisierungen des Risikomanagementplans, Änderungen des Produktdesigns oder der Gebrauchsanweisung sowie Schulungen für Benutzer.
  • Maßnahmenplan:
    Ein Plan zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einschließlich Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten.

4. Überprüfung und Aktualisierung

Trendberichte müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie aktuelle Trends und Entwicklungen widerspiegeln.

5. Anwendungsbeispiel

Um die Konzepte und Prozesse im Zusammenhang mit Trendberichten gemäß Artikel 88 der MDR zu veranschaulichen, betrachten wir fiktive Daten zu Verkaufszahlen und Reklamationen eines Herstellers von Medizinprodukten (Tab. 1).

Jahr

Anzahl der Verkäufe

Anzahl der Reklamationen

1

80

5

2

99

8

3

78

10

4

110

3

5

95

24

6

130

8

7

140

23

8

110

6

9

125

4

10

160

9

11

113

3

 

Tabelle 1: Anzahl der Verkäufe und Reklamationen im zeitlichen Verlauf

Die erhobenen Daten der Verkäufe und Reklamationen können nun auf einen Trend und eine signifikante Änderung mittels geeigneter statistischer Verfahren überprüft werden (Tab. 2).

 

Anzahl der Verkäufe

Reklamationen

Trend

+ 5,41

- 0,17

p-Wert

0,0126

0,8205

Tabelle 2: Ergebnisse der statistischen Auswertung der erhobenen Daten

Auf einem definierten Signifikanzniveau von 0,05 handelt es sich bei der Anzahl der Verkäufe im Zeitraum von Jahr 1 bis Jahr 11 mit einem p-Wert von 0,0126 um einen signifikant positiven Anstieg. Bei den Reklamationen mit einem p-Wert von 0,8205, der größer als das Signifikanzniveau von 0,05 ist, ist die Änderung nicht statistisch signifikant nachzuweisen.

Da es sich bei den Ergebnissen der Auswertungen nicht um negative, statistisch signifikante Trends handelt, sind eine Ursachenanalyse und das Erwägen weiterer Maßnahmen nicht erforderlich.

Sollte ein negativer, statistisch signifikanter Trend jedoch vorliegen, wird dieser Trend gründlich analysiert. Es werden die erhobenen Daten eingehend hinsichtlich eines kausalen Zusammenhangs zur Anwendung des Produkts, der Ursachen und der Auswirkungen des Trends ausgewertet. Dazu gehört auch eine gründliche Untersuchung der Reklamationen, ihrer Verteilung in den Reklamationskategorien und deren Einfluss auf den ermittelten Trend für die Ableitung von Maßnahmen und ggf. Anpassungen der Risikoanalyse. Die Ergebnisse dieser Auswertungen sowie einzuleitende geeignete Maßnahmen werden als Teil des Post-Market-Surveillance-Berichts oder separat dokumentiert.

6. Schlussfolgerung

Trendberichte gemäß Artikel 88 der MDR spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten. Durch die systematische Analyse von Trends können Hersteller potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Patienten, Anwender sowie Dritter zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderung ist daher unerlässlich für alle Hersteller, die Medizinprodukte auf dem europäischen Markt vertreiben möchten.

7. Wie wir Ihnen helfen können

Unsere Statistiker begleiten Sie von der Datenerhebung über die Analyse bis hin zur Dokumentation, dem Trendbericht! Seien Sie auf der sicheren Seite!

Klinische Prüfungen:

Ob überhaupt und wenn ja welche klinische Prüfung unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Anforderungen durchgeführt werden muss, klären wir bei medXteam im Rahmen der Pre-Study Phase: In 3 Schritten ermitteln wir die richtige und kosteneffiziente Strategie in Bezug auf die in Ihrem Fall erforderliche klinische Datenerhebung.

Wenn eine klinische Prüfung durchgeführt werden soll, müssen zuvor grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt sein. Die Daten aus der klinischen Prüfung münden dann in die klinische Bewertung, die wiederum die Basis für Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)-Aktivitäten (einschließlich einer PMCF-Studie) darstellt.

Außerdem benötigen alle Hersteller von Medizinprodukten ein Qualitätsmanagement system (QMS), auch bei der Entwicklung von Produkten der Klasse I.

Wir unterstützen Sie  während Ihres kompletten Vorhabens mit Ihrem Medizinprodukt, beginnend bei einer kostenlosen Erstberatung, Hilfe bei der Einführung eines QM Systems, Studienplanung und Durchführung bis hin zur Technischen Dokumentation - immer mit primärem Bezug auf die klinischen Daten zum Produkt: von Anfang an bis zum Ende.

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Literatursuche bei Medizinprodukten

Bei medXteam stehen klinische Daten im Mittelpunkt. In diesem Kontext führen wir als CRO nicht nur klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß MDR und ISO 14155 durch, sondern bieten auch sämtliche weiteren Möglichkeiten und Formen der Datenerhebung an. Die Literatursuche spielt in diesem Kontext eine wichtige Rolle.  Denn sie ist nicht nur in Verbindung mit der klinischen Bewertung bei Medizinprodukten unerlässlich. Wann, wo und warum man die Literatursuche auch in anderen Situationen benötigt, zeigt dieser Blogbeitrag.

Abkürzungen

MDR            Medical Device Regulation; EU-Verordnung 2017/745

DiGA           Digitale Gesundheitsanwendung

PMCF           Post-Market Clinical Follow-up, klinische Nachbeobachtung

QMS            Qualitätsmanagementsystem

Zugrundeliegende Regularien

EU-Verordnung 2017/745 (MDR)
Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG)
ISO 14155

1. Einleitung

Die Literatursuche ist im regulatorischen Umfeld von Medizinprodukten  ein elementarer Prozess, der in verschiedenen Phasen des Lebenszyklus erfolgt. Sie ist nicht nur bei der klinischen Bewertung relevant, sondern auch im Kontext

  • der klinischen Strategie,
  • der Entwicklungsstrategie,
  • des Risikomanagements
  • in Verbindung mit klinischen Prüfungen, PMCF-Studien
  • bei DiGAs hinsichtlich der systematischen Datenerhebung

Dieser Beitrag beantwortet deshalb zunächst die Frage: Wann führe ich bei Medizinprodukten eine Literatursuche durch? Dabei wird auf die verschiedenen Kontextsituationen und die Gestaltung der Suche in der jeweiligen Situation eingegangen.

Darüber hinaus zeigen wir auch, wie man eine effektive Literatursuche durchführt und bieten praktische Beispiele zur Gestaltung der Suchstrategie in den verschiedenen Situationen.

2. Literatursuche und Klinische Daten

Wenn es um das Thema „Literatursuche“ geht, spielen natürlich klinische Daten eine wesentliche Rolle. Klinische Daten sind das Herzstück der medizinischen Forschung und bezeichnen die Erhebung von Informationen über das Produkt bei der Anwendung am Menschen. Sie umfassen eine breite Palette an Informationen, die aus klinischen Studien, Patientenbeobachtungen, Forschungsergebnissen und anderen medizinischen Quellen gewonnen werden. Diese Daten sind für die Bewertung der Wirksamkeit, Sicherheit und Qualität von Medizinprodukten unverzichtbar. Sie bilden die Grundlage für regulatorische Entscheidungen und tragen maßgeblich zur Entwicklung innovativer medizinischer Lösungen bei.

Klinische Daten werden in Verbindung mit Medizinprodukten in der MDR in Art. 2 folgendermaßen definiert:

„Klinische Daten“ bezeichnet Angaben zur Sicherheit oder Leistung, die im Rahmen der Anwendung eines Produkts gewonnen werden und die aus den folgenden Quellen stammen:

  • klinische Prüfung(en) des betreffenden Produkts,
  • klinische Prüfung(en) oder sonstige in der wissenschaftlichen Fachliteratur wiedergegebene Studien über ein Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann,
  • in nach dem Peer-Review-Verfahren überprüfter wissenschaftlicher Fachliteratur veröffentlichte Berichte über sonstige klinische Erfahrungen entweder mit dem betreffenden Produkt oder einem Produkt, dessen Gleichartigkeit mit dem betreffenden Produkt nachgewiesen werden kann,
  • klinisch relevante Angaben aus der Überwachung nach dem Inverkehrbringen, insbesondere aus der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen.“

Die Literatursuche ist demnach der Prozess, klinische Daten zu finden. Das führt uns in die Welt der medizinischen Datenbanken. Zu den wichtigsten Quellen zählen PubMed, die Cochrane Library und EMBASE. Diese Datenbanken bieten Zugriff auf eine Vielzahl von Publikationen, Fachzeitschriften, Konferenzberichten und systematischen Reviews, Meta-Analysen, Leitlinien und vieles mehr.

Der Prozess der Literatursuche erfolgt in mehreren Schritten und ist in jeder regulatorischen Situation gleich:

Abb. 1: Prozess der Literatursuche

Definieren der Suchstrategie: Der erste Schritt ist die sorgfältige Planung der Suchstrategie. Dabei werden relevante Schlüsselwörter und Suchbegriffe festgelegt, die den Rahmen der Recherche bilden.

Auswahl der richtigen Datenbanken: Aufgrund der Fülle an Informationen ist die Wahl der richtigen Datenbanken entscheidend. Jede Datenbank hat ihre eigenen Stärken und Spezialisierungen, die berücksichtigt werden müssen.

Durchführung der Suche: Unter Anwendung der definierten Schlüsselwörter werden die Datenbanken systematisch durchforstet. Diese Phase erfordert Geduld und Sorgfalt, um sicherzustellen, dass keine relevanten Informationen übersehen werden.

Analyse und Auswahl der Daten: Nach der Sammlung der Informationen erfolgt die kritische Bewertung der Ergebnisse. Hierbei werden die relevantesten und fundiertesten Studien und Berichte ausgewählt, die zur Beantwortung der Fragestellung beitragen.

Eine mögliche Technik, die in diesem Prozess Anwendung finden kann, ist z. B. die PICO-Technik: Sie hilft, die Suchanfragen zu präzisieren und effektiver zu gestalten. PICO steht für Population, Intervention, Comparison und Outcome. Diese Methode ermöglicht es, die Recherche auf die wichtigsten Aspekte zu fokussieren und liefert dadurch präzisere und relevantere Ergebnisse.

Diese Technik wird insbesondere im Rahmen der

  • Patientenversorgung
  • Behandlung

und zur Feststellung

  • der Genauigkeit diagnostischer Tests
  • prognostischer Faktoren

eingesetzt.

3. Literatursuche in der Praxis

Die Literatursuche ermöglicht das Treffen fundierter Entscheidungen, in diesem Rahmen spricht man auch von "evidenzbasierten" Entscheidungen Sie ist deshalb ein unverzichtbarer Teil bei der Entwicklung und Bewertung von Medizinprodukten, da sie

  • eine strukturierte Basis für Entscheidungsfindungen bietet und
  • die Qualität, klinische Leistung und Sicherheit von Medizinprodukten sicherstellt.

Im Produktlebenszyklus eines Medizinproduktes gibt es verschiedene Situationen, in denen eine Literatursuche notwendig wird. Jede hat spezifische Ziele und Foki haben:

  • Kontext Klinische Bewertung: Plan, Bericht
  • Kontext Klinische Strategie, Entwicklungsstrategie, Risikomanagement
  • Kontext Klinische Prüfung, PMCF-Studie, Systematische Datenerhebung

Diese werden im Folgenden im Detail beleuchtet.

3.1 Die Literatursuche im Kontext der klinischen Bewertung

Die klinische Bewertung von Medizinprodukten (Artikel 61 der EU-Verordnung 2017/745 (MDR))  ist ein Kernelement der technischen Dokumentation und bestätigt im Rahmen der Validierung der klinischen Daten die Sicherheit des Medizinprodukts , seine klinische Leistung sowie sein Nutzen-Risiko-Verhältnis. Die Literatursuche ist ein integraler Bestandteil, um diese Informationen zu liefern. Der Prozess der "Bewertung" der klinischen Daten ist eine festgelegte Abfolge von Handlungen um die diversen Quellen, einschließlich klinischer Prüfungen zu analysieren, nicht nur inhaltlich sondern auch methodisch. Bewertungskriterien umfassen die Relevanz der Publikation, die Qualität und wissenschaftliche Gültigkeit sowie die Gewichtung der Daten im Hinblick auf die klinische Bewertung.

Die Analyse von "State of the Art" Daten erfasst den aktuellen Stand der Technik. Demgegenüber werden die Daten des zu evaluierenden Produktes gestellt um  die behauptete klinische Leistung und Sicherheit des Produkts zu belegen.

Die Literaturrecherche umfasst vier Schritte:

 

Abb. 2: Literatursuche Schritt für Schritt

Abb. 2: Literatursuche Schritt für Schritt

Ziel der klinischen Bewertung ist es, eine fundierte Grundlage für die Marktzulassung zu schaffen und die Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit des Medizinprodukts zu gewährleisten. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation des gesamten Prozesses, einschließlich Literatursuchplan, -protokoll und -bericht, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Audits und regulatorische Überprüfungen zu sichern.

3.2 Kontext klinische Strategie, Entwicklungsstrategie, Risikomanagement

Klinische Strategie:

In diesen Bereichen erleichtert die Literatursuche das Identifizieren von potenziellen Risiken und die Entwicklung von Strategien zur Risikominderung. Sie unterstützt auch die Formulierung einer langfristigen klinischen Strategie und Entwicklungsstrategie, die auf aktueller Forschung und bestehenden Daten basiert. Sie legt somit das Fundament für die Route der klinischen Bewertung und stellt die Weichen für die gesamte Planung des Entwicklungsprozesses im Hinblick auf Kosten und Zeit.

Risikomanagement:

Das Risikomanagement ist die systematische Anwendung von Managementstrategien zur Identifikation und Kontrolle von Produktrisiken. Es besteht eine enge Schnittstelle zwischen Risikomanagement und klinischer Bewertung, besonders beim Einbezug des aktuellen medizinischen und technologischen State of the Art.

Literatursuche im Kontext der Klinischen Strategie erfolgterfolgt hier ebenfalls in vier Schritten (s. Abbildung 2).

Ein Fokus liegt auf der Suche nach ähnlichen Produkten, um Äquivalenzen zu bewerten, Nebenwirkungen zu identifizieren und Marktdaten einzubeziehen. Auch das Anwendungsgebiet des Produkts wird untersucht, einschließlich Prävalenz und Inzidenz relevanter Zustände oder Krankheiten, alternativer Anwendungsformen und aktueller medizinischer Leitlinien.

3.3 Kontext klinische Prüfung, PMCF-Studie, systematische Datenerhebung

Klinische Prüfung:

Die klinische Prüfung wird in der Projektplanungsphase konzipiert und mit dem finalen Produkt im Rahmen der Produktvalidierung durchgeführt. Die gesammelten Daten fließen in den Clinical Evaluation Report (CER) ein und sind entscheidend für den Markteintritt des Produkts. Sie erfolgt gemäß den gesetzlichen Anforderungen wie MDR und ISO 14155.

Die Literatursuche im Kontext Klinischer Prüfung erfolgt  wieder in vier Schritten (s. Abbildung 2). Der Fokus liegt hier auf der Identifikation relevanter Endpunkte, auf Basis derer die Forschungsfrage beantwortet werden soll. Des weiteren sollen Ideen für ein potentielles Studiendesign gesammelt werden.

DiGA:

Für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ist eine Literatursuche nach dem "minimally important difference/change" (MCID) für die systematische Datenerhebung und Auswertung der zum Produkt erhobenen Daten entscheidend, um die klinische Bedeutung der Daten zu bewerten und entsprechend einordnen zu können. Aber insbesondere für das Evaluationskonzept wird im DiGA-Leitfaden eine systematische Literaturrecherche gefordert: Sie soll Indizien für den positiven Versorgungseffekt liefern.

4. Digitale Literatursuche

Wie wichtig und zentral die Literatursuche in Zusammenhang mit Medizinprodukten und zwar über den gesamten Produktlebenszyklus ist, haben wir gesehen.

medXteam hat sich spezialisiert  auf die Erhebung und Auswertung klinischer Daten: So steht die Literatursuche bei uns im Mittelpunkt. Die Durchführung von objektiven Recherchen in Pubmed und Pubmed Central kann mit digitalen Softwarelösungen teilautomatisiert werden, um eine nachvollziehbare und reproduzierbare Recherchedokumentation zu gewährleisten sowie den Aufwand für die Dokumentation der Rechercheergebnisse zu reduzieren. Die eingesetzte Lösung (Polarion mit avaPubmed-Erweiterung) bietet eine direkte, validierte Schnittstelle zu Pubmed und Pubmed Central.

4.1 Digitalisierte Literatursuche über Polarion

Die Literatursuche ist der Kernprozess der klinischen Bewertung.

Bei der Literatursuche über Polarion wird eine direkte Verbindung zu den Datenbankquellen (z. B. direkt zu PubMed) hergestellt.

Die Literaturrecherche wird in Form der folgenden Dokumente durchgeführt und dokumentiert:

  • Literatursuch- und Reviewplan (engl. Literature Search and Review Plan)

Der Literatursuch – und Review-Plan beschreibt die objektive Suche und beschreibt die Identifizierung von Publikationen. Er umfasst:

  • Quellen der Publikationen
  • Suchbegriffe
  • definierte Filter
  • Beurteilungskriterien und Prozess für identifizierte Publikationen
  • Prozess zur Analyse der relevanten Publikationen
  • Durchführungsprotokoll der Literaturrecherche (engl. Literature Search Execution Protocol)

Das Durchführungsprotokoll liefert Details zu den durchgeführten Recherchen und einen Überblick über die Historie der Recherchen. Es umfasst:

  • verwendete Suchanfragen und Ergebnisse
  • Abweichungen vom Literatursuch- und Reviewplan
  • Übersicht über durchgeführte Recherchen und Suchergebnisse
  • Bericht zur Literaturrecherche (engl. Literature Review Report)

Der Bericht enthält eine Zusammenfassung der durchgeführten Suche, sowie die Auswertung und Analyse. Er umfasst:

  • Zusammenfassung der objektiven Suchdurchführung und -ergebnisse
  • durchgeführte Suche und Auswahlverfahren zur Identifizierung mit anderen Mitteln
  • Bewertung der identifizierten Publikationen
  • Analyse der relevanten Publikationen (siehe nachfolgender Abschnitt)

4.2 Dokumentation der Analyse

Der Volltext jeder potenziell relevanten Publikation wird gelesen und im Hinblick auf das Ziel (Scope) der Literaturrecherche und die relevanten klinischen Bewertungsthemen im jeweiligen klinischen Bewertungsplan analysiert. Die extrahierten Aussagen zu Sicherheit, Leistung, Nutzen, Anspruch oder Stand der Technik werden dokumentiert.

Die Analyse einer einzelnen "Publikation" wird in Form einer einzelnen "Publikationsbewertung" (engl. „Publication Evaluation“ siehe Schaubild unten) dokumentiert: Die "Publikation" ist mit der "Publikationsbewertung" verknüpft und die Bewertung ist mit dem jeweiligen "Klinischen Bewertungsgegenstand" im Klinischen Bewertungsplan verknüpft. Die folgende Grafik erläutert den Zusammenhang zwischen den einzelnen Workitem-Typen:

Abb. 3: Analyse

Abb. 3: Analyse

4.3 Bericht zur Literaturrecherche

Im Bericht zur Literaturrecherche wird eine Übersicht und Zusammenfassung der Analyse gegeben:

Es wird für jedes Klinische Bewertungsthema aufgeführt, welche Publikation mit Relevanz für dieses Thema identifiziert wurde und welche spezifischen Aussagen in der Publikationsbewertung extrahiert wurden.

Basierend auf diesen Ergebnissen wird analysiert, ob die relevanten Datensätze in ihrer Gesamtheit Evidenz für das jeweilige Clinical Evaluation Subject (den jeweiligen Claim, siehe Abbildung oben) zeigen. Das Ziel ist es, nach Konsistenz der Ergebnisse über bestimmte Klinische Bewertungsthemen hinweg zu suchen. Wenn unterschiedliche Ergebnisse über die Datensätze hinweg beobachtet werden, ist es hilfreich, den Grund für diese Unterschiede zu ermitteln.

Die folgende Grafik visualisiert den Zusammenhang der Dokumente und der enthaltenen digitalen Inhalte in Form von Workitems:

Abb. 4

Abb. 4 Schnittstellen und Work Items

4.4 Digitalisierte klinische Bewertung

Die Digitalisierung greift natürlich insbesondere hier:

Kern der klinischen Bewertung ist die Literatursuche, die digitalisiert durchgeführt werden kann (s. o.). Eingebettet in Polarion als Subsystem kann auch sie selbst  digitalisiert werden. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über den Inhalt der Dokumente zur klinischen Bewertung

  • CEP,
  • CER,
  • Dokumente zur Literatursuche – Plan, Protokoll, Bericht

eingebettet als Subsystem in das Gesamtsystem Technische Dokumentation:

4.5 Vorteile der Digitalisierung

Die Digitalisierung der Technischen Dokumentation für Medizinprodukte und damit der klinischen Bewertung und der Literatursuche ist die Zukunft!

Die Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand:

  • effizienteres Arbeiten
  • zielorientiertes Einsetzen der Kapazitäten
  • Beseitigung von Ineffizienzen bei Erstellung, Pflege und Änderung von Inhalten der Technischen Dokumentation, klinischen Bewertung und Literatursuchen
  • langfristige Verringerung des Pflegeaufwands

Über Polarion lassen sich Schnittstellen wie Zweckbestimmung, Risikomanagement, Gebrauchstauglichkeit, klinische Bewertung, klinische Prüfung Projekten zuordnen und bei Bedarf wiederverwenden. Die Erstellung und Pflege von Dokumenten wird somit deutlich vereinfacht und beschleunigt. Daneben werden Redundanzen und Inkonsistenzen vermieden.

5. Schlussfolgerung

Gemäß MDR Art. 2 umfassen klinische Daten Informationen über Sicherheit und Leistung, die aus klinischen Prüfungen, Fachliteratur, Berichten über klinische Erfahrungen und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen stammen. Diese Datenquellen sind entscheidend für eine effektive Literatursuche. Die Suche in der Fachliteratur, wo wir klinische Daten finden, und die Bedeutung dieser Daten für verschiedene Aspekte der Medizinproduktentwicklung, illustrieren, wie grundlegend die Literatursuche für den gesamten Entwicklungsprozess ist.

Die Literatursuche bei Medizinprodukten ist mehr als nur ein Schritt im Entwicklungsprozess; sie ist ein kontinuierlicher Prozess, der die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten entscheidend beeinflusst. Sie ermöglicht es Herstellern, Forschern und klinischen Experten, fundierte Entscheidungen zu treffen, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. In einer Branche, die sich ständig weiterentwickelt, bleibt die Literatursuche ein wesentlicher Bestandteil, um innovative und sichere Medizinprodukte zu gewährleisten.

Eine Literatursuche ist für alle Medizinprodukte über den gesamten Produktlebenszyklus essentiell, nämlich: Um klinische Daten zu gewinnen!

6. Wie wir Ihnen helfen können

Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir eine spezielle Online-Schulung produziert:

Diese Schulung ist darauf ausgelegt, Fachkräften im Bereich der Medizinprodukte eine umfassende Anleitung zur effektiven Literatursuche in verschiedenen Konstellationen mit dem Schwerpunkt auf der klinischen Bewertung zu bieten. Die Schulung ist in vier Lektionen gegliedert, die sowohl theoretische Grundlagen als auch praktische Anwendungsbeispiele umfassen.

Lektion 1: Literatursuche und klinische Daten

Lektion 2: Literatursuche in der Praxis

Lektion 3: Einstieg in die Praxis: Erstes Praxisbeispiel

Lektion 4: Weitere Praxisbeispiele

Klinische Prüfungen:

Ob überhaupt und wenn ja welche klinische Prüfung unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Anforderungen durchgeführt werden muss, klären wir bei medXteam im Rahmen der Pre-Study Phase: In 3 Schritten ermitteln wir die richtige und kosteneffiziente Strategie in Bezug auf die in Ihrem Fall erforderliche klinische Datenerhebung.

Wenn eine klinische Prüfung durchgeführt werden soll, müssen zuvor grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt sein. Die Daten aus der klinischen Prüfung münden dann in die klinische Bewertung, die wiederum die Basis für Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)-Aktivitäten (einschließlich einer PMCF-Studie) darstellt.

Außerdem benötigen alle Hersteller von Medizinprodukten ein Qualitätsmanagement system (QMS), auch bei der Entwicklung von Produkten der Klasse I.

Wir unterstützen Sie  während Ihres kompletten Vorhabens mit Ihrem Medizinprodukt, beginnend bei einer kostenlosen Erstberatung, Hilfe bei der Einführung eines QM Systems, Studienplanung und Durchführung bis hin zur Technischen Dokumentation - immer mit primärem Bezug auf die klinischen Daten zum Produkt: von Anfang an bis zum Ende.

Haben Sie jetzt schon erste Fragen?

Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie hier: kostenlose Erstberatung 

 

The undetected trap? Die Black Box der neuen DiGA-Anforderungen

Bei medXteam stehen klinische Daten im Mittelpunkt. In diesem Kontext führen wir als CRO nicht nur klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß MDR und ISO 14155 durch, sondern bieten auch sämtliche weiteren Möglichkeiten und Formen der Datenerhebung an. Dieses Mal geht es in diesem Kontext erneut um das Thema der DiGA. Auch hier werden Daten erhoben. Doch dieses Mal steht die Frage im Mittelpunkt: Welche potenziellen Herausforderungen verbergen sich hinter den DiGA-Anforderungen für die Hersteller?

Abkürzungen

BSI             Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

DiGA           Digitale Gesundheitsanwendung

ePA             Elektronische Patientenakte

KBV             Kassenärztliche Bundesvereinigung

MDR            Medical Device Regulation; EU-Verordnung 2017/745

QMS            Qualitätsmanagementsystem

Zugrundeliegende Regularien

EU-Verordnung 2017/745 (MDR)
Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG)
ISO 14155
ISO 27001
DiGA Leitfaden V3.4
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO)
Technische Richtlinie TR-03161

1. Einleitung

Als digitale Anwendungen im Gesundheitswesen haben DiGAs (Digital Health Applications) in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie können dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. Sie bieten Patienten die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu überwachen und Krankheiten zu managen, während Ärzte wertvolle Daten erhalten, um bessere Entscheidungen zu treffen.

Jedoch birgt der regulatorische Kontext der DiGAs neben den Chancen für Patienten und medizinisches Personal auf der anderen Seite auch Herausforderungen für die Hersteller dieser Produkte. So wurden bereits zahlreiche Anforderungen definiert, welche zu bestimmten Fristen von Herstellen umgesetzt und mit entsprechendem Nachweis belegt werden müssen. Durch diese Anforderungen, welche wir in diesem Beitrag näher beleuchten werden, werden Hersteller unter anderem vor die Kernfrage der Klassifizierung ihres medizinischen Software-Produkts gestellt. Während zum aktuellen Stand die meisten DiGAs als Klasse-I-Produkt eingestuft werden, resultiert womöglich eine Höherklassifizierung aus der Implementierung der neuen Anforderungen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine grundsätzlich regulatorische Thematik, auch die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems (QMS), die resultierende Kosten- und auch Zeitfrage sowie die Argumentation gegenüber Investoren bilden wichtige Säulen dieser Betrachtung.

Berücksichtigt man die Debatte unseres letzten Blog-Beitrags, weshalb Ärzte bei der Verschreibung von DiGAs primär zurückhaltend agieren, so kommt die Frage auf, in welcher Relation die immensen Herausforderungen zu dem potenziellen Nutzen der digitalen Anwendungen in Zukunft stehen werden.

2. Regulatorische Anforderungen an DiGA-Hersteller

Bereits zum aktuellen Stand gilt es als DiGA-Hersteller, einige Anforderungen im Rahmen der Produktentwicklung sowie der unternehmensinternen Prozesse bereits umzusetzen. Das folgende Kapitel beleuchtet sowohl die aktuell geltenden als auch zukünftig umzusetzenden Anforderungen, welche maßgeblich auf dem DiGA-Leitfaden beruhen.

2.1 Geltende Anforderungen

Alle Hersteller benötigen bereits aktuell ein Informationssicherheits-Managementsystem. Es ist sowohl die Etablierung/Implementierung als auch die Zertifizierung als Nachweis gefordert. Es gibt zwei Optionen: gemäß ISO 27001 oder „ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz (BSI-Standard 200-2: IT-Grundschutz-Methodik)“.

Aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geht zudem hervor, dass unabhängig vom Schutzbedarf der DiGA ein Penetrationstest für alle Komponenten durchgeführt werden muss. Penetrationstests zählen zu den „Basisanforderungen, die für alle digitalen Gesundheitsanwendungen gelten“ der Anlage 1. Als Basis für die Testkonzeption sind das Durchführungskonzept für Penetrationstests des BSI sowie die jeweils aktuellen OWASP Top-10 Sicherheitsrisiken heranzuziehen. Dem BfArM muss auf Verlangen ein Nachweis über die Durchführung der entsprechenden Tests vorgelegt werden.

2.2 Was kommt nun wann neu dazu?

Die sichere Authentisierung von Versicherten über die digitale Identität muss bis spätestens zum 01.01.2024 implementiert werden. Ursprünglich sollte diese Anforderung bis zum 01.01.2023 implementiert worden sein. Jedoch haben die Krankenkassen bis zum 01.01.2024 die Frist zur Erstellung der digitalen Identität:

"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 291 Elektronische Gesundheitskarte:
 (8) Spätestens ab dem 1. Januar 2024 stellen die Krankenkassen den Versicherten ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung, die die Vorgaben nach Absatz 2 Nummer 1 und 2 erfüllt und die Bereitstellung von Daten nach § 291a Absatz 2 und 3 durch die Krankenkassen ermöglicht."

Ab dem 01.01.2024 muss ein regelmäßiger, automatisierter Export der durch die DiGA erhobenen Daten in die elektronische Patientenakte (ePA) gewährleistet sein. Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) legt die entsprechenden Anforderungen an die semantische und syntaktische Interoperabilität fest.

Ein Nachweis in Form eines Zertifikates nach Artikel 42 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) über die Erfüllung der Anforderungen an den Datenschutz muss ab dem 01.08.2024 vorhanden sein.

"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung:
(11) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt im Einvernehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erstmals bis zum 31. März 2022 und dann in der Regel jährlich die Prüfkriterien für die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an den Datenschutz nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 fest. Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Datenschutz durch den Hersteller ist ab dem 1. August 2024 durch Vorlage eines anhand der Prüfkriterien nach Satz 1 ausgestellten Zertifikates nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679 zu führen."

Die technische Richtlinie TR-03161 umfasst die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definierten Anforderungen an Anwendungen im Gesundheitswesen und ist Bestandteil der Anforderungen an die Datensicherheit einer DiGA nach § 139e Absatz 10 SGB V. Ab dem 01.01.2025 ist ein entsprechendes Zertifikat vorzulegen.

"Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 139e Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen; Verordnungsermächtigung:
(10) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik legt im Einvernehmen mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und im Benehmen mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erstmals bis zum 1. Januar 2024 und dann in der Regel jährlich die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 fest. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bietet ab dem 1. Juni 2024 Verfahren zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Satz 1 sowie Verfahren zur Bestätigung der Einhaltung der Anforderungen nach Satz 1 durch entsprechende Zertifikate an. Der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die Datensicherheit durch den Hersteller ist spätestens ab dem 1. Januar 2025 unter Vorlage eines Zertifikates nach Satz 2 zu führen."

3. Weitere Anforderungen

Grundsätzlich gelten auch für digitale Gesundheitsanwendungen sämtliche regulatorische Anforderungen, welche allgemein für alle Medizinprodukte Anwendung finden. So muss auch für eine digitale Gesundheitsanwendung eine technische Dokumentation erstellt werden, welche zum Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR herangezogen wird. Jeder Hersteller eines Medizinproduktes benötigt basierend auf den geltenden Regularien ein QMS, welches auf der ISO 13485 basiert. Dies gilt seit Inkrafttreten der MDR ebenfalls für Hersteller eines Klasse-I-Produkts.

Doch das Spektrum der Anforderungen im digitalen Umfeld wächst weiter. So steht nun beispielsweise ergänzend der Aspekt im Raum, ob eine Form des 14-tägigen Rückgaberechts für die Patienten nach initialer Verschreibung der DiGA eingeführt werden soll.

4. Konsequenzen dieser neuen Anforderungen

Welche Konsequenzen bringen diese zusätzlichen Anforderungen möglicherweise mit sich? Hierzu sei gesagt, dass die Fristen zum jetzigen Stand noch in der Zukunft liegen, weshalb der tatsächliche Umgang mit möglichen Konsequenzen für die Hersteller noch einem hypothetischen Raum gleicht. Realistische Erfahrungswerte werden erst in den kommenden Monaten zu sammeln sein. Dennoch erscheint vor allem ein Aspekt bei Betrachtung der Anforderungen besonders heikel: die Klassifizierung. Die Klassifizierung einer Software basiert grundsätzlich erstmal auf den Klassifizierungsregeln aus Anhang VIII der MDR. Zusätzlich gibt es jedoch gültige Guidance-Dokumente, welche unterstützend herangezogen werden können. Die Regel 11 gibt vor, dass „Software, die dazu bestimmt ist, Informationen zu liefern, die zu Entscheidungen für diagnostische oder therapeutische Zwecke herangezogen werden, zur Klasse IIa [gehört]“.

Stellen Sie sich nun folgendes hypothetisches Szenario vor: Sie als Hersteller haben erfolgreich alle geforderten Exportfunktionalitäten sowie Interoperabilitätsanforderungen umgesetzt. Es ist nun sowohl möglich, einen regelmäßigen und automatisierten Export der mit Ihrer DiGA erhobenen Daten in die ePA des Individuums durchzuführen, als auch gewisse Informationen aus der DiGA als Patient zu exportieren. Ihr DiGA-Konzept beinhaltet unter anderem die Bereitstellung von Material zu Übungen, welche die Patienten zuhause durchführen sollen. Nehmen wir nun an, Frau Müller bekommt Ihre DiGA verschrieben und nutzt diese daraufhin fleißig. Die entsprechend erhobenen Daten werden der ePA von Frau Müller zugeführt, ihr behandelnder Arzt hat somit Zugriff auf diese Daten. Zusätzlich exportiert sich Frau Müller den von Ihnen als Hersteller generisch bereitgestellten Inhalt, welcher ebenfalls Daten zu der individuellen Anwendung von Frau Müller enthält. Beim nächsten Arztbesuch von Frau Müller kommt die Nutzung der DiGA zur Sprache (sowohl der Export von Frau Müller als auch die Daten in der ePA stehen zur Verfügung), woraufhin ihr behandelnder Arzt ihr nahelegt, in ihrem expliziten Erkrankungsfall die Übung Nr. 5 nicht mehr durchzuführen. Somit sind wir laut Regel 11 in der Theorie betrachtet in einem Szenario gelandet, in welchem die DiGA Informationen geliefert hat, die den Arzt dazu bewegt haben, Therapieempfehlungen gegenüber Frau Müller auszusprechen. Das Resultat des Szenarios: aus einem Klasse-I-Produkt wurde durch die Implementierung der Anforderungen ein Klasse-IIa-Produkt.

In den folgenden Kapiteln werden die möglichen Folgen einer solchen Klassifizierung detailliert betrachtet.

4.1 Zertifizierung

Wir haben bereits erläutert, dass seit Inkrafttreten der MDR jeder Hersteller eines Medizinprodukts über ein QMS verfügen muss. Jedoch gilt erst für Hersteller ab einem Klasse IIa Produkt, dass dieses QMS auch zertifiziert werden muss. Für Klasse-I-Hersteller reicht das Aufsetzen und Leben einer solchen Prozessstruktur aus. Sollte somit eine Höherklassifizierung aus den Anforderungen resultieren, muss Ihr QMS zertifiziert werden, damit Sie als Hersteller weiterhin die geltenden Regularien einhalten. Explizit vor dem Hintergrund der Fristen zur MDR-Transition stellt dieser Aspekt wohl mit den zeitkritischsten Faktor dar und Bedarf einer umgehender Auseinandersetzung mit möglichen Klassifizierungsfolgen für Ihr Produkt.

4.2 Kostenfrage/Investoren

Bereits die geltenden Anforderungen ziehen hohe Kosten für die Hersteller nach sich. So gilt es nicht nur ein erfolgreiches Audit der Implementierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) zu absolvieren, auch der Weg der Datenerhebung bis zur erfolgreichen Listung der DiGA ist ein langer und kostenintensiver. Durch die weiteren umzusetzenden Anforderungen kommt nun ein zusätzlicher Kostenblock auf die Hersteller zu, welche wirtschaftlich betrachtet oftmals von der Bereitschaft ihrer Investoren abhängen.

4.3 Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation liegt als Nachweis der Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR jedem Medizinprodukt zugrunde. Wesentliche Bestandteile dieser technischen Dokumentation umfassen unter anderem das Risikomanagement sowie die Gebrauchstauglichkeitsakte mit den entsprechenden Tests zur Anwendung des Produkts. Im Falle einer Software bildet ebenfalls die Softwareakte einen großen Baustein der Dokumentation. Diese umfasst sowohl die Definition der Anforderungen als auch die tatsächliche Umsetzung in Form der Architektur sowie weitere relevante Prozessdokumentation zur Verifizierung und Validierung der erfolgreichen Entwicklung. Der Detailgrad dieser technischen Dokumentation insbesondere in Bezug auf die Softwareakte hängt unter anderem von der Klassifizierung des Softwareprodukts ab. Sollte somit eine Höherklassifizierung resultieren, gilt es ebenfalls, die technische Dokumentation entsprechend zu überarbeiten, was Kosten mit sich bringt und ggf. Ressourcen im Unternehmen zeitweise bindet. Außerdem muss diese dann ebenfalls von einer Benannten Stelle zertifiziert werden, der Hersteller kann nicht mehr die EU-Konformitätserklärung selbst ausstellen.

5. Relation zum letzten Blogbeitrag

In unserem letzten Blogbeitrag wurde die Zurückhaltung der Ärzte bezüglich der Verschreibung von DiGAs näher betrachtet. Denn trotz zahlreicher Vorteile von DiGAs sind viele Ärzte zögerlich, diese zu verschreiben. Ein Grund dafür ist, dass sie sich nicht sicher sind, ob DiGAs tatsächlich wirksam sind. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von DiGAs sowie der Datensicherheit. Ein weiterer Faktor ist der Mangel an Zeit und Ressourcen, um Patienten in der Verwendung von DiGAs zu unterstützen. Darüber hinaus sind viele Ärzte besorgt über die zusätzliche Belastung durch die Verschreibung und Überwachung von DiGAs. Und nicht zuletzt die Sorge, ob die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wirklich gesichert ist oder ob ein entsprechendes Rezept zu einem Regress führen kann.

Die zuvor beschriebenen Anforderungen an DiGAs beziehen sich weitestgehend auf die Sicherheit und vor allem die Datensicherheit der in Verkehr gebrachten Anwendungen, womit zumindest ein Aspekt der Verschreibungszurückhaltung adressiert würde. Jedoch resultiert aus der Implementierung der Anforderungen ebenfalls ein großes unternehmerisches Risiko für die Hersteller. Betrachtet man den zusätzlichen Kostenblock für die Umsetzung all dieser Aspekte und bezieht gleichermaßen den Tatbestand mit ein, dass die Verschreibung der erfolgreich gelisteten DiGA womöglich nur schleppend voranschreiten könnte, so rutscht der Break-even-Point immer weiter in die Ferne und die Wirtschaftlichkeit der Entwicklung solcher DiGAs muss stark hinterfragt werden.

6. Fazit/Schlussfolgerung

DiGAs haben das Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern und den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen für Patienten zu erleichtern. Den enormen Chancen dieser Produkte stehen jedoch immense Herausforderungen vor allem für die Hersteller gegenüber.

Als maßgebliche Konsequenz der Implementierung der beleuchteten Anforderungen konnten wir die Frage nach der resultierenden Klassifizierung der DiGA identifizieren. Dies betrifft sowohl Hersteller, welche sich noch in der initialen Entwicklung ihres Produkts befinden, als auch solche, die bereits eine vorläufige oder endgültige Listung ihrer DiGA erreicht haben. Die möglicherweise resultierende Höherklassifizierung zieht weitreichende Folgen nach sich – dies betrifft sowohl die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems und der technischen Dokumentation als auch sämtliche betriebswirtschaftliche Aspekte (z. B. Kosten, Zeit, Investoren). Somit sollten die Hersteller sich zunächst eben dieser Fragestellung nach der korrekten zukünftigen Klassifizierung ihres Medizinprodukts widmen, um weitere Schritte in die Wege leiten zu können.

Die eingangs gestellte Frage, in welcher Relation die immensen Herausforderungen zu dem potenziellen Nutzen der digitalen Anwendungen in Zukunft stehen werden, lässt sich nicht abschließend beantworten. Die Implementierung der Anforderungen gilt es erst zu den definierten Fristen umzusetzen, sodass die resultierenden Konsequenzen für die Hersteller erst in den kommenden Monaten deutlich werden. Die Betrachtung der Vielzahl an Anforderungen zeigt jedoch deutlich, dass die starke Regulierung dieser besonderen Art von medizinischem Software-Produkt dringend hinterfragt werden sollte. Schlussendlich gilt es, dem Patienten einen Mehrwert zu liefern und diesen im Alltag bei der Bewältigung seiner Erkrankungen zu unterstützen und zu begleiten.

7. Wie wir Ihnen helfen können

Gern unterstützen wir Sie im Hinblick auf eine erfolgreiche Listung Ihrer DiGA mittels einer frühzeitigen Evaluierung der Produktklassifizierung basierend auf Ihren geplanten Features.

Ob überhaupt und wenn ja welche klinische Prüfung unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Anforderungen durchgeführt werden muss, klären wir bei medXteam im Rahmen der Pre-Study Phase: In 3 Schritten ermitteln wir die richtige und kosteneffiziente Strategie in Bezug auf die in Ihrem Fall erforderliche klinische Datenerhebung.

Wenn eine klinische Prüfung durchgeführt werden soll, müssen zuvor grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt sein. Die Daten aus der klinischen Prüfung münden dann in die klinische Bewertung, die wiederum die Basis für Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)-Aktivitäten (einschließlich einer PMCF-Studie) darstellt.

Außerdem benötigen alle Hersteller von Medizinprodukten ein Qualitätsmanagementsystem (QMS), auch bei der Entwicklung von Produkten der Klasse I.

Wir unterstützen Sie  während Ihres kompletten Vorhabens mit Ihrem Medizinprodukt, beginnend bei einer kostenlosen Erstberatung, Hilfe bei der Einführung eines QM Systems, Studienplanung und Durchführung bis hin zur Technischen Dokumentation - immer mit primärem Bezug auf die klinischen Daten zum Produkt: von Anfang an bis zum Ende.

Haben Sie jetzt schon erste Fragen?

Eine kostenfreie Erstberatung erhalten Sie hier: kostenlose Erstberatung

Bei medXteam stehen klinische Daten im Mittelpunkt. In diesem Kontext führen wir als CRO nicht nur klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß MDR und ISO 14155 durch, sondern bieten auch sämtliche weiteren Möglichkeiten und Formen der Datenerhebung an. Dieses Mal geht es in diesem Kontext um das Thema der DiGA. Auch hier werden Daten erhoben. Doch dieses Mal steht die Frage im Mittelpunkt: Warum halten sich die Ärzte mit der Verschreibung von DiGAs zurück? Beim folgenden Blog-Beitrag hat aktiv Dr. med. Gisela Knopf mitgewirkt. Sie hat als Allgemeinärztin bereits vielfache Erfahrungen in diesem Bereich gemacht.

Seit Oktober 2023 wird auch immer der Blog-Beitrag des Vormonats als Podcast (medXteam Kompakt) veröffentlicht. Dieser Beitrag erscheint als Interview mit Dr. med. Gisela Knopf dann im Dezember 2023 als Podcast.

Abkürzungen

DiGA           Digitale Gesundheitsanwendung

KV              Kassenärztliche Vereinigung

Zugrundeliegende Regularien

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
DiGA-Leitfaden

1. Einleitung

Als digitale Anwendungen im Gesundheitswesen haben DiGAs (Digital Health Applications) in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie können dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. Sie bieten Patienten die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu überwachen und Krankheiten zu managen, während Ärzte wertvolle Daten erhalten, um bessere Entscheidungen zu treffen.

Trotzdem scheinen viele Ärzte zögerlich zu sein, DiGAs zu rezeptieren. In diesem Beitrag werden diese Situation und die Perspektiven von Ärzten und Krankenversicherungen beleuchtet. Außerdem werden die Gründe für diese Zurückhaltung untersucht und Möglichkeiten aufgezeigt, wie Ärzte dazu ermutigt werden können, DiGAs zu rezeptieren.

2. Einführung in die DiGAs

DiGAs sind medizinische Anwendungen, die von den Krankenkassen erstattet werden und von Ärzten zu Lasten der Krankenkassen rezeptiert werden können. Sie sollen die medizinische Versorgung verbessern, indem sie z.B. bei der Diagnose von Krankheiten helfen oder die Überwachung von Patienten unterstützen. DiGAs können beispielsweise bei der Behandlung von Diabetes, psychischen Erkrankungen oder zur Raucherentwöhnung eingesetzt werden. Die Anwendungen sind in der Regel einfach zu bedienen und können auf Smartphones oder Tablets heruntergeladen werden.

3. Fallstudien erfolgreicher Implementierung von DiGAs

DiGAs haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie umfassen eine Vielzahl von Anwendungen, von Fitness-Trackern bis hin zu spezialisierten Gesundheits-Apps. Viele dieser Anwendungen wurden von medizinischen Fachleuten entwickelt und bieten evidenzbasierte Lösungen zur Verbesserung der Gesundheit. Trotzdem werden DiGAs oft nicht rezeptiert oder genutzt.

Ein Grund für dieses Problem liegt in der fehlenden Sensibilisierung und Schulung von Ärzten. Viele Ärzte sind sich entweder nicht bewusst, dass DiGAs als medizinische Hilfsmittel zugelassen sind, oder sie kennen die Vorteile und Einsatzmöglichkeiten nicht ausreichend. Das führt dazu, dass sie DiGAs nicht rezeptieren oder nur zögerlich empfehlen.

Es gibt bereits einige erfolgreiche Beispiele für die Implementierung von DiGAs in der medizinischen Versorgung. Ein Beispiel ist die Rezeptierung von DiGAs zur Behandlung von Diabetes. Hier können Anwendungen zur Überwachung von Blutzuckerwerten und zur Unterstützung der Selbstverwaltung der Krankheit eingesetzt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Verwendung von DiGAs zur Behandlung von Angststörungen und Depression. Hier können entsprechende Anwendungen zur Unterstützung der psychotherapeutischen Behandlung eingesetzt werden.

4. Verschreibung von DiGAs

Ärzte haben verschiedene Bedenken und Herausforderungen, wenn es um die Rezeptierung von DiGAs geht. Einerseits sind sie besorgt über die Qualität und Wirksamkeit der Anwendungen. Sie möchten sicher sein, dass die DiGAs evidenzbasiert sind und den Patienten tatsächlich helfen. Andererseits haben Ärzte begrenzte Zeit während des Patientengesprächs und möchten nicht zu viele verschiedene Anwendungen empfehlen oder verschreiben müssen.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine bessere Schulung und Aufklärung von Ärzten erforderlich. Sie müssen über die neuesten Entwicklungen im Bereich der DiGAs informiert werden und lernen, wie sie diese effektiv in ihre Praxis integrieren können. Darüber hinaus sollten Kriterien und Leitlinien entwickelt werden, um die Qualität und Wirksamkeit von DiGAs zu gewährleisten bzw. idealerweise sollten die DIGAs Einzug in die bestehenden Leitlinien integriert werden.

4.1 Die Rolle des Arztes bei der Verschreibung von DiGAs

Die Verschreibung von DiGAs liegt in der Verantwortung der Ärzte. Sie müssen entscheiden, welche Anwendungen am besten für ihre Patienten geeignet sind, welche Vorteile sie bieten können und ob diese kostengünstig sind. Ärzte müssen auch sicherstellen, dass die Anwendungen sicher und wirksam sind und dass sie von den Krankenkassen finanziert werden. Dies erfordert ein gewisses Maß an Fachwissen und Erfahrung in Bezug auf DiGAs.

Ärzte und Psychotherapeuten können ein Rezept (Muster 16) für eine DiGA ausstellen, wenn die Verordnung medizinisch geboten ist. Dabei ist immer auch die Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Das Wirtschaftlichkeitsprinzip gilt auch für Apps: Auch bei der DiGA-Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, wonach die Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss (§ 12 SGB V).

(Quelle: Apps auf Rezept, Zugriff am 03.11.2023)

4.2. Faktoren, die zur Zurückhaltung von Ärzten bei der Verschreibung von DiGAs beitragen

Trotz der Vorteile von DiGAs sind viele Ärzte zögerlich, diese zu verschreiben. Ein Grund dafür ist, dass sie sich nicht sicher sind, ob DiGAs tatsächlich wirksam sind. Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von DiGAs und der Datensicherheit. Ein weiterer Faktor ist der Mangel an Zeit und Ressourcen, um Patienten in der Verwendung von DiGAs zu unterstützen. Darüber hinaus sind viele Ärzte besorgt über die zusätzliche Belastung durch die Verschreibung und Überwachung von DiGAs. Und nicht zuletzt die Sorge, ob die Kostenübernahme durch die Krankenkassen wirklich gesichert ist oder ob ein entsprechendes Rezept zu einem Regress führen kann.

Hinzu kommt das ohnehin sehr komplizierte Abrechnungs- und Verordnungssystem der Kassenärzte. Insbesondere mit dem ständig schwebenden Damoklesschwert der Regressgefahr (siehe dazu auch der folgende Abschnitt). Regress bedeutet, dass ein Arzt, der einen "Fehler“ (nach Vorgaben der KV) in der Verordnung einer Kassenleistung macht, für diese Leistung selbst zur Kasse gebeten werden kann und auch oft tatsächlich wird. Heißt im Falle von DIGAs, dem verordnenden Arzt werden möglicherweise die Kosten von € 300 – 500 persönlich in Rechnung gestellt. Und um eine DIGA-Verordnung korrekt auszuführen, bedarf es einiger von der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegter Punkte, die sich auch noch von DIGA zu DIGA unterscheiden. Dazu kommt auch, innerhalb einer DIGA wechseln zu können, wenn diese z. B. von „vorläufig“ zu „dauerhaft“ gewechselt wird. Oder von „vorläufig“ zu „nicht mehr vorhanden in der Liste“. Und wie soll die KV-Vorgabe der „Wirtschaftlichkeit“ eingehalten werden, wenn möglicherweise letztlich die DIGA verglichen wird mit einer Medikation, welche ein paar Cent Tagestherapiekosten aufweist? Was die KV unter Wirtschaftlichkeit versteht, ist leider für den Einzelfall meist nicht näher definiert und die große BlackBox, wenn es um Regressgefahr geht. Dass hierbei immer wieder Äpfel mit Birnen verglichen werden ohne Einflussmöglichkeit der Ärzteschaft ist leider allseits bekannt.

4.3 Auswirkungen von Budgetbeschränkungen auf die Verschreibung von DiGAs

Ein weiterer wichtiger Faktor, der zur Zurückhaltung von Ärzten bei der Verschreibung von DiGAs beitragen kann, sind die sehr speziellen und teils schwer durchschaubaren Abrechnungssysteme der Kassenärzte einschließlich der Budgetbeschränkungen. Die Krankenkassen stellen begrenzte Mittel für die Finanzierung von DiGAs zur Verfügung und so bestehen große Bedenken der Ärzteschaft, ob und unter welchen Bedingungen DIGAs durch die gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen erstattet werden. Ärzte stehen unter permanentem Druck, kostengünstig zu arbeiten, kombiniert mit dem allgegenwärtigen Zeitdruck in der Praxis. Allein die Beschäftigung mit der Materie, wann welche DIGA unter welchen Voraussetzungen verordnet werden darf, ist ein hoher zeitlicher Aufwand.

Hinzu kommt das oben bereits erwähnte Damoklesschwert, dass, wenn womöglich eine der vorgegebenen Bedingungen (versehentlich) nicht eingehalten wurde, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bzw. die Kassenärztliche Vereinigung im allgemeinen verweigert wird und dem Arzt die Kosten der DIGA in Form eines Regresses in Rechnung gestellt werden. Dieses Risiko wird umgangen, wenn der Arzt erst gar keine DIGA verordnet bzw. dem Patienten empfiehlt, sich selbst eine entsprechende App zu besorgen.

4.4 Adressierung von Bedenken von Ärzten bezüglich DiGAs

Um Ärzte dazu zu ermutigen, DiGAs zu verschreiben, müssen ihre Bedenken und Sorgen angesprochen werden. Eine Möglichkeit, dies zu tun, ist die Bereitstellung von Schulungen und Fortbildungen, um das Wissen und die Kenntnisse der Ärzte in Bezug auf DiGAs zu verbessern. Es kann auch hilfreich sein, die Vorteile von DiGAs zu betonen, wie z.B. die Verbesserung der Patientenversorgung und die Reduzierung von Kosten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ärzten die Möglichkeit zu geben, DiGAs auszuprobieren und sie selbst zu testen, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu beurteilen.

5. Sicht der Krankenversicherungen

Auch Krankenversicherungen spielen eine wichtige Rolle bei der Verschreibung von DiGAs. Sie müssen sicherstellen, dass die Anwendungen, die sie erstatten, tatsächlich einen Nutzen für die Patienten haben und kosteneffektiv sind. Aus diesem Grund führen sie oft eigene Bewertungen und Studien durch, um die Wirksamkeit von DiGAs zu überprüfen.

Ein weiteres Problem, das Krankenversicherungen haben, ist die Vielzahl von verfügbaren DiGAs. Sie müssen entscheiden, welche Anwendungen sie erstatten und welche nicht. Dies erfordert eine sorgfältige Bewertung und Auswahl, um den Patienten die besten Optionen anzubieten.

6. Überwindung von Hindernissen bei der Verschreibung von DiGAs

Um die Verschreibung von DiGAs zu fördern, müssen Hindernisse für die Einführung und Nutzung von DiGAs überwunden werden. Dazu gehört die Bereitstellung von ausreichenden Ressourcen und Schulungen für Ärzte und Patienten. In Bezug auf die Ärzte müssen hierbei insbesondere auch die Verordnungsmodalitäten geschult werden bzw. besser noch: deutlich vereinfacht werden, was ja dann auch zum Thema Digitalisierung passt.

Es kann auch hilfreich sein, die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Entwicklern von DiGAs zu fördern, um sicherzustellen, dass die Anwendungen den Bedürfnissen der Patienten entsprechen. Darüber hinaus können Krankenkassen für DiGAs sinnvolle Anreize für die Verschreibung von DiGAs schaffen, um die Akzeptanz und Nutzung zu fördern. Seitens der Krankenkassen gibt es diese Anreize bereits, jedoch ist deren Erlangung derart kompliziert und unübersichtlich, dass sich die Relation Gewinn zu Aufwand für die meisten Ärzte nicht lohnt.

6.1 Die Zukunft von DiGAs im Gesundheitswesen

Die Zukunft von DiGAs im Gesundheitswesen ist vielversprechend. Sie können dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern und den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu erleichtern. DiGAs können auch dazu beitragen, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, indem sie die Notwendigkeit von teuren medizinischen Folgekosten reduzieren. Es wird erwartet, dass die Nachfrage nach DiGAs in den kommenden Jahren weiter steigen wird, da immer mehr Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben.

6.2 Ressourcen für Ärzte, um mehr über DiGAs zu erfahren

Für Ärzte, die mehr über DiGAs erfahren möchten, stehen eine Reihe von Ressourcen zur Verfügung. Dazu gehören Schulungen und Fortbildungen, Fachzeitschriften und Online-Ressourcen. Es kann auch hilfreich sein, sich mit Kollegen auszutauschen, die bereits Erfahrung mit der Verordnung von DiGAs haben. Dies alles steht zwar zur Verfügung, jedoch muss der nötige Aufwand der Informationserlangung überschaubar bleiben, die Verordnung von DIGAs ist letztlich nur ein sehr kleiner Teil des ärztlichen Einsatzgebietes.

7. Schlussfolgerung

DiGAs haben das Potenzial, die medizinische Versorgung zu verbessern und den Zugang zu digitalen Gesundheitsanwendungen für Patienten zu erleichtern.

Es gibt eine Reihe von Gründen für die Zurückhaltung der Ärzte bei der Verordnung, wobei Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit und Sicherheit von DiGAs wahrscheinlich eher gegenüber Regressgefahr und Zeitmangel im Hintergrund stehen.

Insofern zögern Ärzte einfach aus den oben genannten Gründen, eine Therapieform im dreistelligen Preisbereich zu verordnen, was wahrscheinlich den Herstellern so nicht bewusst ist. Dass die Patienten die DIGAs teils auch ohne Verordnung durch den Arzt direkt von der Krankenkasse erhalten können, scheint hier ein guter Ansatz zu sein.

Um die Verordnung von DiGAs zu fördern, müssen Hindernisse überwunden und Ärzte ermutigt werden, sich mit DiGAs vertraut zu machen. Hier sind beispielsweise eine bessere Schulung und Aufklärung von Ärzten sowie klare und vor allem einheitliche Kriterien und Leitlinien für DiGAs erforderlich. Darüber hinaus sollten Krankenversicherungen ggf. ihre Bewertungsprozesse verbessern, um die besten DiGAs auszuwählen.

5. Wie wir Ihnen helfen können

Ob überhaupt und wenn ja welche klinische Prüfung unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Anforderungen durchgeführt werden muss, klären wir bei medXteam im Rahmen der Pre-Study Phase: In 3 Schritten ermitteln wir die richtige und kosteneffiziente Strategie in Bezug auf die in Ihrem Fall erforderliche klinische Datenerhebung.

Wenn eine klinische Prüfung durchgeführt werden soll, müssen zuvor grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt sein. Die Daten aus der klinischen Prüfung münden dann in die klinische Bewertung, die wiederum die Basis für Post-Market-Clinical-Follow-up (PMCF)-Aktivitäten (einschließlich einer PMCF-Studie) darstellt.

Außerdem benötigen alle Hersteller von Medizinprodukten ein Qualitätsmanagement system (QMS), auch bei der Entwicklung von Produkten der Klasse I.

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